Dr. Katharina Garbers-von Boehm
Dr. Katharina Garbers-von Boehm, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin bei onto partners – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Sie berät insbesondere Family Offices, Banken, Akteure des Kunstmarktes, Stiftungen, Museen, private Kunstsammler und Unternehmenssammlungen in nationalen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten des Kunstrechts, häufig an der Schnittstelle zum Erb- und Stiftungsrecht.
Ferner berät sie im Recht des geistigen Eigentums und im Informationstechnologierecht und nimmt in verschiedenen Unternehmen und Organisationen Vorstands-, Beirats- und Aufsichtsratsämter wahr.
Sie ist in verschiedenen Anwaltsgremien international aktiv, unter anderem als Co-Chair des Art Law Committe der International Bar Association und als Officer Europe im Committee der Art Lawyers Association. Sie publiziert regelmäßig, unter anderem als Mitautorin eines Kommentars zum Kulturgutschutzgesetz sowie im „Handbuch Recht der Kunst“ (beides C.H. Beck Verlag). Sie ist regelmäßig Gast auf Podien im In- und Ausland.
Ferner berät sie im Recht des geistigen Eigentums und im Informationstechnologierecht und nimmt in verschiedenen Unternehmen und Organisationen Vorstands-, Beirats- und Aufsichtsratsämter wahr.
Sie ist in verschiedenen Anwaltsgremien international aktiv, unter anderem als Co-Chair des Art Law Committe der International Bar Association und als Officer Europe im Committee der Art Lawyers Association. Sie publiziert regelmäßig, unter anderem als Mitautorin eines Kommentars zum Kulturgutschutzgesetz sowie im „Handbuch Recht der Kunst“ (beides C.H. Beck Verlag). Sie ist regelmäßig Gast auf Podien im In- und Ausland.